Für alle Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren wird ein Tauglichkeitszeugnis vom Kinderarzt benötigt welches bestätigt, dass die sportliche Tätigkeit Fußball ausgeübt werden darf.
Ab 12 Jahren muss ein sportmedizinisches Attest (ausgestellt vom Sportmediziner) vorgelegt werden. Im Alter zwischen 6 und 12 Jahren reicht ein allgemeines Tauglichkeitszeugnis vom Kinderarzt.
Kinder unter 6 Jahren (età prescolare) sind durch ein neues Schreiben vom Gesundheitsministerium hingegen komplett befreit – hier muss also gar kein Attest vorgelegt werden.
VORMERKUNGEN: ausschliesslich über die Landesweite einheitliche Vormerkstelle (ELVS), und zwar unter der Tel.: 100 100 (mit der jeweiligen Bezirksvorwahl 0471, 0472, 0473 oder 0474). Auch über E-Mail ist eine Vormerkung möglich: vormerkungen@sabes.it.